Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verkauf, Lieferung und sämtliche sonstigen Leistungen unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Bedingungen gelten auch für sämtliche Folgeaufträge.

1. Vertragsabschluss, Schutzrechte und Leistungsumfang
1.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt ist, was auch durch einen Lieferschein oder eine Rechnung geschehen kann. Nebenabreden und Änderungen sind nur wirksam, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind.
1.2 Für den Umfang der Lieferung oder unserer sonstigen Leistung ist unsere schriftliche bzw. mündliche Auftragsbestätigung maßgebend.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Preisbildung ist das Gewicht, die behandelte Oberfläche oder der vorab bestimmte Stück- preis der Lieferung maßgebend.
2.2 Die Zahlung hat ab Rechnungsdatum sofort netto zu erfolgen. Ein Skontoabzug ist nur zulässig, sofern dies in unseren Rechnungen ausgewiesen und die jeweils gültige Frist eingehalten wird.
2.3 Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Besteller be- haupteter, von uns bestrittener Gegenansprüche ist nicht statthaft.
2.4 Die Annahme von Wechseln erfolgt nur, wenn vereinbart und nur erfüllungshalber; sie gilt erst nach Einlösung als Zahlung. Sämtlich Kosten trägt der Besteller.
2.5 Sofern wir nach Vertragsabschluß Kenntnis von einer wesentlichen Verschlechterung der finanzielle Verhältnisse des Bestellers erhalten, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen und noch nicht erfolgte Lieferung zurückzuhalten.
2.6 Wird unsere Lieferung oder sonstige Leistung vertragsmäßig später als vier Monate nach Vertragsabschluß erbracht, können wir den Preis angemessen angleichen, an die seit Vertrags- abschluß bis zur Lieferung eingetretenen Veränderungen evtl. Material- oder Lohnkosten.

3. Liefer- oder Leistungstermine
3.1 Eine vereinbarte Frist, innerhalb der wir unsere Lieferung oder sonstige Leistung erbringen, beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware oder die von uns erbrachte Leistung bereitgestellt ist.
3.2 Die Vereinbarung von Liefer- oder sonstigen Erfüllungsfristen stellt kein Fixgeschäft dar. Fristen und Termine gelten nur annähernd, wenn sie nicht der Auftragsbestätigung ausdrücklich oder verbindlich bezeichnet werden. Zur Einhaltung von Fristen ist es notwendig, die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt anzuliefern, erfolgt dies später, verschiebt sich die Erfüllungsfrist nach hinten.
3.3 In allen Fällen, in denen uns die Lieferung oder sonstige Leistungserbringung aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist (z.B. höhere Gewalt, Streik, Aus- sperrung, Mangel an Roh- oder Betriebsstoffen usw.), verlängert sich die Liefer- oder Leistungsfrist angemessen.
3.4 Bei Überschreitung einer vereinbarten Liefer- oder sonstigen Erfüllungsfrist kommen wir erst in Verzug, wenn uns der Besteller erfolglos einer Nachfrist von zwei Wochen gesetzt hat. Für den Fall der Nichtabnahme der von uns zu erbringenden Lieferung oder sonstigen Leistung sind wir berechtigt, eine Nachfrist von zwei Wochen zu setzen. Danach können wir vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

4. Gefahrübergang
4.1 Bei Lieferung geht die Gefahr, spätestens mit der Absendung der Ware, auf den Besteller über, und zwar dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten übernommen haben. Bei sonstigen Leistungen unseres Unternehmens geht die Gefahr zu dem Zeitpunkt über, zu dem wir die Fertigstellung anzeigen.
4.2 Teillieferungen sind zulässig.

5. Haftung
5.1 Der Besteller ist bei nachweisbarer, mangelhafter Leistungserbringung berechtigt, kostenlos die erneute Ausführung der Leistung verlangen.
Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich bei Anlieferung zu melden. Falls auch die Neu- ausführung oder Leistung fehlschlägt, hat der Besteller nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung des Kaufpreises oder der sonstigen Vergütung zu verlangen.
5.2 Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn von uns gelieferte Gegenstände verändert, unsach- gemäß behandelt oder gelagert werden.

6. Schadenersatzansprüche
Jegliche Ansprüche des Bestellers aus Nichterfüllung, Unmöglichkeit der Leistung, Verzug, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine eventuelle Haftung beschränkt sich auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in den Fällen, in denen nach dem Produktionshaftungsgesetz ein zwingender gesetzlicher Anspruch gegeben ist.

7. Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Sitz unseres Unternehmens zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen.

8. Schlussbestimmungen
Einzelvertragliche Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Der Vertrag und diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmung.